Sachverständige

Die Bezeichnung "Sachverständiger" ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Jeder darf sich als Sachverständiger bezeichnen, auch wenn eine entsprechende Qualifikation nicht vorliegt. Anders ist es bei öffentlich bestellten und vereidigten (ö.b.u.v.) Sachverständigen. Diese zeichnen sich durch eine weit überdurchschnittliche Qualifikation aus. Sie müssen sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen und ihre Arbeit steht unter einer validierenden Aufsicht durch die Industrie- und Handelskammern, die in regelmäßigen Intervallen die Sachverständigen überprüfen.

Für Fragestellungen im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen (z.B. bei Beweissicherungsverfahren) werden von den Gerichten meist ö.b.u.v. Sachverständige beauftragt, um die fachlichen Beweisfragen zu beantworten. Die Tätigkeit als gerichtlich bestellter Sachverständiger ist häufig streitentscheidend. Für jeden Richter sind Sachverständige Spezialisten mit einem Fachwissen, das sie unabhängig und unparteiisch zur Urteilsfindung zur Verfügung stellen sollen.

Die öffentliche Bestellung eines Sachverständigen gibt jedem Auftraggeber, ob Unternehmer, Kommune oder Privatperson die größtmögliche Sicherheit, wirklich qualifizierte Experten hinzuzuziehen.